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   OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08   

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https://dejure.org/2009,88793
OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08 (https://dejure.org/2009,88793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2009 - 26 U 29/08 (https://dejure.org/2009,88793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2009 - 26 U 29/08 (https://dejure.org/2009,88793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 280 ZPO
    Entlastungsbeweis des Schuldners im Rahmen von § 280 I 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlastungsbeweis des Schuldners im Rahmen von § 280 I 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Lieferanten von Additiven für die Herstellung von Karosserielacken der Fahrzeugindustrie wegen Mängeln des gelieferten Produkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen kaufrechtlichen Garantie ist, dass die Beklagte in bindender Weise die Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit übernommen und damit zu erkennen gegeben hat, dass sie für alle Folgen des Fehlens einstehen will (BGH NJW 2007, 1346, 1348 [BGH 29.11.2006 - VIII ZR 92/06] Rdn. 20; Palandt/Weidenkaff, § 443 Rdn. 11).

    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 132, 55, 57 f.; NJW 1996, 836; NJW 2007, 1346, 1348 [BGH 29.11.2006 - VIII ZR 92/06] Rdn. 20).

  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88

    Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Auch wenn die Auffassung vertreten wird, der Verkäufer einer von ihm selbst hergestellten Ware hafte für Herstellungsfehler (H. P. Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 437 Rdn. 27), kann aufgrund der gesetzlichen Entscheidung auf ein Verschulden nicht verzichtet werden, mag dies in dem Fall, dass der Verkäufer die Kaufsache selbst herstellt, auch nicht fern liegen (BGH WM 1989, 575, 577).

    Die Beklagte traf als Zwischenhändlerin dabei keine, zumindest keine so weitgehende Untersuchungspflicht (BGH WM 1989, 575, 577; NJW 2008, 2837, 2840 [BGH 15.07.2008 - VIII ZR 211/07] Rdn. 29; Palandt/Heinrichs, § 280 Rdn. 19; Palandt/Weidenkaff, § 433 Rdn. 31), dass sie mit der von dem Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren angewendeten, verfeinerten Untersuchungsmethode die angebliche Mangelhaftigkeit des Rohstoffs hätte feststellen müssen.

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Die Beklagte traf als Zwischenhändlerin dabei keine, zumindest keine so weitgehende Untersuchungspflicht (BGH WM 1989, 575, 577; NJW 2008, 2837, 2840 [BGH 15.07.2008 - VIII ZR 211/07] Rdn. 29; Palandt/Heinrichs, § 280 Rdn. 19; Palandt/Weidenkaff, § 433 Rdn. 31), dass sie mit der von dem Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren angewendeten, verfeinerten Untersuchungsmethode die angebliche Mangelhaftigkeit des Rohstoffs hätte feststellen müssen.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Hinzukommt, dass das Berufungsgericht ohnehin nicht einmal an verfahrensfehlerfrei getroffenen Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz gebunden ist, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind (BGH NJW 2005, 1583,1584 [BGH 09.03.2005 - VIII ZR 266/03] ).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 132, 55, 57 f.; NJW 1996, 836; NJW 2007, 1346, 1348 [BGH 29.11.2006 - VIII ZR 92/06] Rdn. 20).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08
    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 132, 55, 57 f.; NJW 1996, 836; NJW 2007, 1346, 1348 [BGH 29.11.2006 - VIII ZR 92/06] Rdn. 20).
  • LG Aurich, 16.02.2017 - 1 O 711/16

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen aus der Lieferung eines Pflanzensubstrats

    Im Kaufvertragsverhältnis geht es dabei um die Frage, ob der Verkäufer erkannt hat oder erkennen musste, dass die verkaufte Ware mangelbehaftet ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08).

    Hierbei handelte es sich nur um die Kennzeichnung des Produkts mit der von der Beklagten verwendeten Marke, die nicht etwa offen legt, wer die Ware hergestellt hat (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08 -, Rn. 34, juris).

    Selbst bei Namensgleichheit mit der Herstellerin trifft die Vertriebsgesellschaft keine eigene Prüfungspflicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08 -, Rn. 43, juris).

    Besondere Umstände für eine Untersuchungspflicht liegen z. B. vor, wenn es sich um ein besonders hochwertiges oder fehleranfälliges Produkt handelt oder der Händler besondere Sachkunde in Anspruch genommen hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08).

  • OLG Hamm, 26.01.2023 - 2 U 49/21

    Lebensmittelproduzenten treffen ohne Anlass keine gesteigerten Prüfpflichten

    An den ihm gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegenden Entlastungsbeweis dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden; er ist geführt, wenn der Verkäufer dartut und gegebenenfalls beweist, dass er den für ihn geltenden Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08, juris Rn. 31 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen]; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 280 Rn. 40 mwN).
  • LG Gießen, 20.09.2022 - 5 O 402/21

    Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers!

    Das ist allerdings unabhängig davon, ob es sich um eine Vertriebskette von Unternehmen eines Konzerns oder von nicht Konzernen zugehöriger Unternehmen handelt (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2009, 26 U 29/08).
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